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Interessengemeinschaft (IG) Stadtumfahrung Tittmoning

 

IG Stadtumfahrung Tittmoning, StraßenschildVerkehrschaos und unzumutbare Verhältnisse für die Stadtbewohner – und trotzdem wird die B-20 als Autobahnzubringer weiter geradlinig durch die historische Altstadt Tittmoning geführt. Als Zusammenschluss von leidgeplagten Anwohnern der Stadt sind wir der Überzeugung, dass es hiervon – in Abstimmung mit den Anwohnern der LKW-Umfahrung – dringendst einer Abhilfe bedarf.

 

Deshalb haben wir uns in Form einer Petition gemäß Art. 115 BayVerf an die Stadt Tittmoning gewandt mit dem Anliegen, folgende Punkte zeitnah und Parallel umzusetzen bzw. die hierzu erforderlichen Anträge zu stellen:

 

1.

Änderung der Beschilderung an der B 20 Richtung Burghausen / Passau bzw. Freilassing / Salzburg dergestalt, dass der ortsfremde Durchgangsverkehr nicht durch die historische Stadt Tittmoning, sondern gemäß der bestehenden LKW-Beschilderung auf die LKW Umfahrung TS16 bzw. 2105 geleitet wird.

 

2.

Änderung der Kreuzungen der B 20 mit der TS16 im Bereich Brücknergelände bzw. ST2105 im Bereich Seewirt dergestalt, dass die B 20 baulich in möglichst gerader Linienführung in die LKW-Umfahrung übergeleitet wird und jeweils im rechten Winkel hiervon ein Abzweig auf die B 20 in die historischen Stadt Tittmoning führt.

 

3.

Kurzfristig Errichtung von Lärmschutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen entlang der LKW-Umfahrung TS16 und ST2105 (wie Lärmschutzwälle /
-wände / -fenster, Unterführungen, Fahrradwege, Wirtschaftswege, Linksabbiegespuren, Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot, etc., je nach individuellem Bedürfnis), um die Anwohner, insbesondere im Bereich Ausang / Ramsdorf und Kay aber auch Großmühltal, Gramsam, Ledern, Holzen, Pfaffing, Lobing, Grassach, Biering, Diepling und Furth vor den Belastungen des Verkehrs zu schützen. Mittelfristig, insbesondere wegen der geringen Abstandsbreite zu Wohngebäuden, neue Trassenführung der TS2105 sowie TS16 dort, wo es erforderlich ist, insbesondere Umfahrung für den Ortsbereich Ausang / Ramsdorf.

 

4.

Konsequente Durchsetzung des LKW-Durchfahrtsverbots im Stadtbereich durch u.a. Rücknahme von Sondergenehmigungen für örtliche Fuhrunternehmen, verstärkte Durchfahrtsverbotsbeschilderung vor den Abzweigungen auf die LKW Umfahrung, Hinweisschilder auf Wendemöglichkeiten vor den Stadttoren, verstärkte polizeiliche bzw. kommunal aufsichtliche Kontrolle bzw. Errichtung von elektronischen Überwachungssystemen in den beiden Stadttoren samt konsequenter Sanktionierung von LKW-Durchfahrtsverstößen.

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