C. Bedenken

 

1. Bedenken der Menschen entlang der LKW-Umfahrung

 

Auch uns von der Interessengemeinschaft ist klar, dass eine Ent-Lastung entlang der B 20 im Stadtbereich zu einer entsprechenden Be-Lastung entlang der LKW-Umfahrung führt.

 

Auch uns ist klar, dass sowohl die Menschen an der B 20 im Stadtbereich wie auch die Menschen an der LKW-Umfahrung ST2105/TS16 Opfer des ständig steigenden Verkehrsaufkommens sind, infolge Wohlstandes und Bequemlichkeit des Menschen, Mauerfalls samt Freizügigkeit z.B. auch osteuropäischer Länder, weiteren Straßenausbaus wie z. B. A 94, politischer Entscheidungen zugunsten der Automobilindustrie, etc. etc. Wir haben uns deshalb im Vorfeld des Treffens der Anwohner der TS2105/TS 16 (siehe Pressemitteilung im Anhang) an diese gewandt und wir freuen uns, dass es im Vorfeld der Übergabe dieser Petition ein Treffen mit Anwohnern der ST2105/TS16 gab. Bei diesem Treffen haben wir gemeinsam festgestellt, dass die Verkehrssituation für alle Betroffenen unerträgliche Zustände bedeuten, dass wir grundsätzlich unsere Energie nicht dazu nutzen wollen, uns gegenseitig zu bekämpfen oder uns gegenseitig ausspielen zu lassen, sondern versuchen wollen, für beide Seiten verträgliche Lösungen zu suchen, dass wir die Forderungen der Anwohner der TS2105/ST16 nach konkreten Schutzmaßnahmen ebenso wie die Pressemitteilung über deren Treffen im Anhang an diese Petition mitaufnehmen (siehe Anhang) und dass wir uns auch künftig austauschen wollen.

 

Klar wurde auch, dass die derzeitige Praxis seitens der zuständigen Behörde für den Ankauf oder Tausch von landwirtschaftlichen Flächen für neue Trassenführungen für die Betroffenen unerträglich und für die Schaffung neuer Trassen gänzlich kontraproduktiv ist. Nach Auskunft von Betroffenen wurden für den Quadratmeter überlassener landwirtschaftlicher Fläche für neue Trassenführungen EUR 3,50/qm bezahlt, mithin lediglich ein Bruchteil des aktuellen Marktwerts, und Tauschgrundstücke wären nur dann zur Verfügung gestanden, wenn der Überlassungswillige selbst jemanden gefunden hätte, der bereit gewesen wäre, einen geeigneten Grund zum Zwecke des Tauschs für EUR 3,50/qm an die Behörde zu verkaufen. Dies kann nicht angehen angesichts der Nachteile, die der überlassungswillige Grundstückseigentümer, zu Gunsten der Allgemeinheit, selbst ohnehin schon haben kann wie Zerstückelung seiner Felder, Wertminderung seiner angrenzenden Felder, etc. einerseits und andererseits kann dies nicht angehen angesichts der hohen Kosten, die der Staat für die Straßenbaumaßnahmen insgesamt ausgibt und der Aussage von Herrn Bambach, dass Geld derzeit bei der Verwirklichung von Straßenbaumaßnahmen „keine Rolle spielt“. Wir beantragen deshalb,

 

dass den Landwirten oder sonstigen Grundstückseigentümern für den Ankauf derjenige Faktor geboten wird, der üblicherweise für die Ausweisung von Bauland für Wohnbebauung bzw. von Gewerbe geboten wird.

 

damit die Grundstücksüberlassung nicht einem enteignungsähnlichen Eingriff für den Überlasser gleichkommt und dass ein wirklicher Anreiz geschaffen wird, dass tatsächlich Flächen für etwaige neue Kreuzungen, Trassenführungen bzw. Umfahrungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Wir, als von den Belastungen des Fernverkehrs im Stadtbereich Betroffene, sehen aus eigener Erfahrung das unmittelbar an die ST2105 angrenzende Baugebiet Kay-Mitte, wegen der bereits jetzt bestehenden Verkehrsbelastung als problematisch an, ebenso wegen der Vorgaben des Immissionsschutzes und dem Schutzzweck des Fernstraßengesetzes und bedauern, dass diese Wohnbebauung nicht an anderer, verkehrsarmer Stelle in Kay geplant wurde um Verkehr und Menschen voneinander zu schützen (siehe hierzu im Anhang unsere Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren vom 23.12.2019).

 

Allerdings sind wir der Meinung, dass es entlang der LKW-Umfahrung, wie nunmehr in Kay geplant, möglich ist, Lärmschutzwälle, Unterführungen, Abbiegespuren, Fahrradwege, etc. zu errichten, was entlang der B 20 in der Stadt eben nicht möglich ist. Diese Schutzmaßnahmen, die unserer Meinung nach schon bei der jetzigen Verkehrsbelastung überfällig sind, möglichst umfassend und zeitnah umzusetzen, wird von uns ebenso beantragt, wie die Umfahrung bzw. Umschilderung selbst.

 

Fakt ist aber auch, dass entlang der LKW-Umfahrung nur ein Bruchteil von Menschen von den Belastungen des Verkehrs betroffen sind im Verhältnis zu den derzeit betroffenen Menschen im Stadtbereich. Hierzu haben wir uns den Streifen von 40m jeweils rechts und links der jeweiligen Trassenführung näher angesehen, mithin genau den Bereich in dem nach dem Fernstraßengesetz bei Bundesstraßen keine baulichen Anlagen bzw. bis zu 20m lediglich mit gesonderter Zustimmung bauliche Anlagen errichtet werden dürfen (§ 9 FStrG).

 

Diese „rote Zone“ jeweils entlang der Trasse LKW-Umfahrung und Trasse Stadtbereich stellt sich im Vergleich dar wie folgt:

 

Kay

Tittmoning

Ramsdorf

Kirch-
heim

Und im Einzelnen stellt sich die Belastung entlang der Trasse Stadtbereich dar wie folgt:

Unteres

Burgfeld

Stadtkern
Tittmoning

2. Bedenken mancher Geschäftsleute

 

In der Vergangenheit wurde immer argumentiert, die Umleitung des Durchgangsverkehrs schade den angesiedelten Geschäften. Tatsache ist, dass trotz des immer mehr werden Durchgangsverkehrs, die Geschäfte offensichtlich hiervon keinen Vorteil hatten, sondern ganz im Gegenteil, die Geschäfte in Tittmoning am Stadtplatz immer weniger wurden.

 

Wir haben unter diesem Aspekt Kommunen in der näheren Umgebung betrachtet, die in den letzten Jahren eine Ortsumfahrung bekamen. Hierzu haben wir uns die Arbeit gemacht und über die Gewerbeverbände der Kommunen Pfarrkirchen, Teisendorf und Vilsbiburg willkürlich benannte Geschäftsleute angerufen und sie nach deren Meinung zur Geschäftsentwicklung im Hinblick auf die Ortsumfahrung gefragt: ausnahmslos alle Befragten beurteilten die Ortsumfahrung ausschließlich als positiv für die Orts- aber auch die individuelle Geschäftsentwicklung. Im Regelfall konnten wegen der geringeren Belastung mit Lärm und Abgasen auch für die Kunden nach der Ortsumfahrung die Umsätze der meisten Geschäfte gesteigert werden, neue Geschäfte siedelten sich an, die Dorf- bzw. Stadtplätze konnten vielfach neu gestaltet werden und mit der steigenden Attraktivität der Orte konnte der Tourismus und damit auch insoweit die Kundenfrequenz erweitert werden.

Pfarrkirchen

Vilsbiburg

3. Bedenken hinsichtlich Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit

 

Auch eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit, oberste Ziele der Bundesstraßenplanung, würde bei einer Überleitung des Verkehrs auf die LKW-Umfahrung gerade nicht vorliegen.

 

Nach Aussagen von Herrn Polizeioberkommisar Jörg Tiedke bei der Veranstaltung am 4.12.2019, liegt im Bereich der Kreuzung B 20 /  TS16 Brücknergelände derzeit einer der Unfallschwerpunkte, weshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h angeordnet wurde. Durch eine geradlinige Führung des, zahlenmäßig weit höheren, Durchgangsverkehrs auf die Umfahrungsstraße und des Abbiegeerfordernisses des nur des zahlenmäßig weit niedrigeren Ortsverkehrs, könnte die Unfallhäufung unserer Meinung nach gesenkt werden.

 

Auch der Verkehrsfluss würde nicht beeinträchtigt werden. Vergleichsfahren, die wir von der IG Stadtumfahrung Tittmoning ebenso wie Herr Martin Bambach vom staatlichen Bauamt Traunstein durchgeführt haben, haben gezeigt, dass man für die Umfahrung der Stadt mit dem PKW, obgleich die Strecke etwas länger ist, nicht relevant mehr Zeit benötigt, sondern in etwa gleich lang wie entlang der B 20 durch die Stadt …allerdings nur, wenn völlig freier Verkehrsfluss ist. Sobald sich der Verkehr z. B. vor den Toren staut, wird für die LKW-Umfahrung erheblich weniger Zeit benötigt, als für die Fahrt durch die Stadt.

4. Bedenken des Natur- und Umweltschutzes

 

Durch eine bauliche Änderung allein im Bereich der Kreuzungen B 20 / TS 16 und B 20 / ST2105 können wir keine negativen Folgen für den Natur- und Umweltschutz gegenüber dem Bestand erkennen.

 

Es gibt keine weitere Versiegelung von Flächen, da die bestehenden Flächen entsprechend der umgestalteten Flächen rückgebaut werden würden. Es gibt keine Durchschneidung von Waldflächen, kein Wasserschutzgebiet, das betroffen wäre, keinen Verlust landwirtschaftlicher Flächen, keine Zerschneidung oder Überprägung eines weiteren Offenlandbereichs und auch eine Beeinträchtigung von artgeschützter Flora oder Fauna, die sich im bereits jetzt bestehenden unmittelbaren Beeinträchtigungsbereich der B 20 befinden müsste, können wir nicht erkennen, wobei wir uns hierzu natürlich keine Fachkenntnis anmaßen.

 

Entlang der B 20 im bzw. vor dem Stadtbereich würde es zu einer Entlastung auch der Ökologie kommen.

 

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