D. Zusammenfassung

 

Die Interessengemeinschaft sieht in der Umleitung des Verkehrs durch Beschilderung und Straßenführung folgende Vorteile:

 

➤ Entlastung vom Durchgangsverkehr in der historischen Stadt und den Vorstädten

➤ Entlastung insbesondere vom Schwerlastverkehr im Stadtbereich

➤ Verkehrs- und Lärmentlastung für die Anwohner der B 20 im Stadtbereich

➤ Erhöhung der Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Anwohner

➤ Erhöhung des Verkehrsflusses

➤ Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Stadtbereich und Schaffung zahlreicher
    Gestaltungsmöglichkeiten, keine Verschlechterung der Situation der Geschäfte

    im Stadtbereich, jedenfalls dann, wenn die Stadt die sich mit der Umfahrung

    ergebenden neuen Chancen der Gestaltung nutzt

➤ keine zusätzliche Beeinträchtigung von Belangen des Natur- und Umweltschutzes

 

Als Nachteil ist und bleibt die der Entlastung im Stadtbereich entsprechende Belastung entlang der LKW-Umfahrung, die es durch möglichst zeitnahe und umfassende Schutzmaßnahmen zu lindern gilt.

 

Wir in Tittmoning sind in der glücklichen Lage, bereits eine sinnvolle Ortsumfahrung zu haben und nicht, wie z.B. in Obing für über 16 Mio EUR erst eine Ortsumfahrung schaffen zu müssen und nicht, wie in Laufen, keine Trasse für eine Ortsumfahrung einvernehmlich finden zu können. Es ist schlichtweg ein Gebot der Vernunft, die bestehende Umfahrung nunmehr auch für den gesamten Durchgangsverkehr zu nutzen, zumal dies mit relativ geringem Kosten- und Zeitaufwand zu bewerkstelligen ist, allem voran durch Änderung der Beschilderung als Sofortmaßnahme.

 

Es bedarf, wie die Kreuzung B 20 nach Burghausen Höhe Pritzl zeigt, auch für die Änderung der Straßenführung in den Kreuzungsbereichen Seewirt und Brücknergelände keiner Aufstufung der ST2105 zur Bundesstraße gemäß § 2 Abs. 3a FStrG bzw. Abstufung der B 20 im Stadtbereich zur Staatsstraße gemäß § 2 Abs. 4 FStrG. Unabhängig davon sieht die Interessengemeinschaft keinen Grund, den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag auf Umstufung weiter zurückzustellen, nicht zuletzt, da das Bebauungsgebiet Kay-Mitte dann nicht mehr den Beschränkungen von § 9 Abs. 1,2 FStrG unterfallen dürfte (§ 9 Abs. 4 FStrG). Die im ministerialen Schreiben vom 23.08.2006 zu Grunde gelegten Sachverhalte dürften sich gemäß obiger Ausführung nunmehr entscheidungsrelevant geändert haben.

 

Tittmoning ist, nachdem auch Furth im Wald eine Umfahrung bekommen hat, die letzte historische Stadt durch die der Verkehr der B 20 unmittelbar geführt wird. Unserer Meinung nach haben der Bürgermeister und die Stadträte, aber auch die Behörden auf Kreis-, Staats- und Bundesebene, eine Verantwortung dafür, gerade die Stadt Tittmoning mit ihrer einzigartigen historischer Bausubstanz zu schützen. Sie haben eine Verantwortung dafür, die Stadt auch wieder den Menschen und nicht nur dem Verkehr zu widmen, gemäß dem Motto:

            Stadtumfahrung Tittmoning

                          …damit das Leben einfach schöner wird…

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